Betriebliche Mit
bestimmung
Betriebsrat der HWW GmbH sowie der Lebenshilfe Heidenheim e.V.
Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Beschäftigten der HWW GmbH sowie der Lebenshilfe Heidenheim e.V. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Der Grundgedanke des Betriebsverfassungsgesetzes ist, den Betriebsrat an betrieblichen Entscheidungen des Arbeitgebers zu beteiligen. Die Amtszeit des Betriebsrates beträgt 4 Jahre. Die Anzahl der Mitglieder des Betriebsrates richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer.
Im März 2018 wurde der Betriebsrat neu gewählt und besteht nun aus 9 Mitgliedern.
Kontakt: 0 73 21 / 3 48 - 2 81, betriebsrat@hwwgmbh.de
Vorsitzender: | Gernot Reisinger |
Stellv. Vorsitzende: | Stephanie Sturm |
Weitere Mitglieder | Matthias Gentner Anja Heyer Heike Hönig Alexander Müller Carolin Seebich Jörg Paschaweh Aline Kopi |
WMVO
WMVO bedeutet: Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es eine neue WMVO.
In der WMVO stehen die Rechte und Pflichten.
Mitwirkung und Mitbestimmung:
Was ist der Unterschied?
■ Mitwirkung bedeutet:
Der Werkstatt·Rat kann seine Meinung sagen.
Die Werkstatt-Leitung hört dem Werkstatt·Rat zu.
Danach entscheidet die Werkstatt·Leitung allein.
■ Mitbestimmung bedeutet:
Die Werkstatt·Leitung und der Werkstatt·Rat
entscheiden gemeinsam.
Die Werkstatt·Leitung darf nicht allein entscheiden.
Mitbestimmung beim Werkstatt·Rat ist neu.
Mitbestimmung
und
Mitwirkung
Werkstatt·Rat
Der Werkstatt·Rat ist die gewählte Vertretung der Mit·arbeiterinnen und Mit·arbeiter im Arbeitsbereich der Werkstätten der HWW GmbH.
In der Werkstätten·Mitwirkungs·Verordnung vom 17.07.2017 ist die Mit·bestimmung und Mit·wirkung des Werkstatt·Rates geregelt. Die regelmäßige Amtszeit beträgt 4 Jahre.
Der Werkstatt·Rat wurde am 22.11.2017 neu gewählt.
Der Werkstatt·Rat der Werkstätten der HWW GmbH besteht aus 5 Personen.
Kontakt: 0 73 21 / 3 48 - 2 01, werkstattrat@hwwgmbh.de
Vorsitzender: | Klaus Portofee |
Weitere Mitglieder: | Manuela Portofee Renate Gross Werner Klobasa Georgios Gernikolos |
Frauen
beauftragte
Frauen·Beautragte
Frauen·Beauftragte sind neu
In der WMVO stehen zum ersten Mal auch die Frauen·Beauftragten.
Das ist ein toller Erfolg!
Eine Frauen·Beauftragte setzt sich für alle weiblichen Beschäftigten ein.
Der Werkstatt·Rat setzt sich für alle Beschäftigten ein.
Werkstatt·Rat und Frauen·Beauftragte gibt es in der Werkstatt für behinderte Menschen.
Was sind Frauen·Beauftragte eigentlich?
Frauen·Beauftragte sind Frauen mit Behinderung.
Sie arbeiten als Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Frauen·Beauftragte setzen sich für Rechte von Frauen in der Werkstatt ein.
Diese Aufgaben hat die Frauen·Beauftragte.
Die Frauen·Beauftragte setzt sich für die Frauen ein.
Sie macht sich stark für ihre Kolleginnen.
Dazu gehören diese 3 Aufgaben:
- Gleichstellung von Frauen und Männern
Das heißt: Die Frauen sollen die gleichen Rechte haben wie die Männer. - Arbeit und eine Familie haben
sollen zusammen möglich sein.
Das heißt: Arbeits·Zeiten und Familie sollen gut zusammen passen. - Schutz vor Gewalt
Es soll keine Gewalt gegen Frauen geben.
■ Keine körperliche Gewalt
■ Keine sexuelle Gewalt
■ Keine seelische Gewalt
Kontakt zur
Frauen
beauftragten
Wer ist die Frauen·Beauftragte.
Die Frauen im Arbeitsbereich der Werkstätten der HWW GmbH haben
Nalan Sakar gewählt.
Kontakt: 0 73 22 / 95723-0
Stellvertreterin:
Martina Großhable